HACCP
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HACCP - Neue Vorschriften für die Lebensmittelhygiene Die Richtlinie 93/43/EWG und ihre
Umsetzung in nationales Recht in Form der Österreichischen
Lebensmittelhygieneverordnung verlangen von jedem Lebensmittelunternehmen
die Einführung einer HACCP- Systematik. HACCP
steht für Hazard Analysis and Critical Control Point. Dies
bedeutet übersetzt: "Risikoanalyse
und Kritischer Kontrollpunkt". Die Entwicklung des HACCP-
Systems begann in den sechziger Jahren in Amerika, um sichere Lebensmittel
für das Raumfahrtprogramm herzustellen. Im Jahr 1973 wurde das HACCP-
Konzept erstmals gesetzlich verankert. Im weiteren Verlauf wurde das
Konzept von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen und daraufhin führten
große Lebensmittelproduzenten in der Lebensmittelverarbeitung dieses
Konzept ein. HACCP besteht im wesentlichen aus sieben
Prinzipien:
Ausgangspunkt für ein
betriebsspezifisches HACCP- Konzept ist die Forderung, in der
Lebensmittelverarbeitung und Zubereitung gesundheitliche Risken für den
Konsumenten auszuschließen. Um geeignete Maßnahmen wie Kühlung,
Verhinderung des Einschleppens von Bakterien etc., zu finden, benötigt
man eine Analyse der möglichen Gefahrenquellen. Damit kann man
entsprechende Maßnahmen zur Beherrschung der Gefahren ausfindig machen.
Entscheidend ist nun, dass ein Unternehmen die auszuwählenden Maßnahmen
nicht dem freien Ermessen der Belegschaft überlassen darf, sondern dass
diese Maßnahmen festzulegen sind und deren Einhaltung in geeigneter Form
auch nachweislich überwacht werden muss. Jedes
Lebensmittel verarbeitende
Unternehmen muss sicherstellen, dass die getroffenen Festlegungen
eingehalten werden. Dazu bedarf es einer angemessenen Beschreibung der
Festlegungen, zum Beispiel in Form von Arbeitsanweisungen und in weiterer
Folge auch Aufzeichnungen, zumindest punktueller Art, dass diese
Anweisungen auch verwirklicht wurden. Fehlen solche Anweisungen und
Aufzeichnungen, so wird ein Unternehmen im Falle von Überprüfungen durch
die Behörde oder im Falle von aufgetretenen gesundheitlichen Schäden in
Beweisnotstand kommen. Aufbauend auf langjährige Erfahrung mit
Gefahrenanalysen, Managementsystemen und Sicherheitskonzepten hat der TÜV
Österreich gemeinsam mit Lebensmittelchemikern ein HACCP- Konzept
speziell für die Gastronomie und die Hotellerie entwickelt. Dieses Konzept gewährleistet dadurch die Akzeptanz derjenigen Behörden, die diese Anforderungen in den Lebensmittelbetrieben überprüfen. Es beinhaltet eine vollständige Prozessbeschreibung und eine Analyse der möglichen Gefahren und Risiken, die in einem Gastronomiebetrieb auftreten können. Aus dieser Analyse wurden die für einen Gastronomiebetrieb relevanten "kritischen Kontrollpunkte" definiert. Unter Berücksichtigung der zutreffenden Gesetze und einschlägigen Bestimmungen wurden einzuhaltende Grenzwerte und Maßnahmen bei Abweichungen festgelegt. Daraus kann für jedes Unternehmen ein maßgeschneidertes HACCP- Konzept erstellt werden. Den Mitarbeitern werden konkrete Anweisungen, was zu überprüfen ist und in welchen Intervallen Aufzeichnungen nötig sind, an die Hand gegeben. Ein Plan für eine regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsanalyse, der kritischen Kontrollpunkte und der Prüf- und Überwachungsverfahren rundet das Konzept ab. |