IMKER - HYGIENEVERORDNUNG
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Die Ausgestaltung eines Schleuderraumes und sonstiger Arbeitsräume im Sinne der Lebensmittelhygieneverordnung.
1.REITINGER
Anton IM Telefon und Fax O7764/8518 / 4755 Zell a/d Pram,Spitzfeld 15 , 03.05.1999 Die Lebensmittelhygienverordnung regelt im Anhang den Hygienebereich in 3 Abschnitten:
Bitte die entsprechenden Abschnitte, veröffentlicht im Bienevater 4 und 5 - 1999 nachzulesen oder die Leitlinie für Imkereibetriebe in der Kanzlei des ÖIB anfordern. Darüber bitte eigenen Beitrag beachten! In diesem Beitrag möchte ich vor allem praktische Anregungen der Ausgestaltung der Räumlichkeiten geben. Grundsätzlich ist bei etwaigen Neubau oder sonstiger Adaptierung eines oder mehrerer Räume zu überlegen, ob im selben Raum geschleudert und be.-und verarbeitet wird; oder ob der Raum für mehrere Wochen als Schleuderraum zur Verfügung stehen muß. Diese Überlegung ist dahingehend wichtig, da das Schleudern, wie bereits im letzten Bienenvater berichtet, noch als Urproduktion gilt. Diese Feststellung ist sehr wichtig, da diesbezüglich die Lebensmittelhygieneverordnung - Abschnitt I und II (Allgemeine und Spezifische Anforderungen an Betriebsräume) nicht anwendbar ist. In diesem Bereich gilt für Hygiene wie bisher ' 20 LMG 1975. Während des Schleuderns des Honigs spricht man vom Unreinbereich- da natürlich das Gebinde, ob Magazine oder sonstige Behältnisse, von Außen eingebracht werden. Hat man nur einen Raum zur Verfügung wie wahrscheinlich die meisten Imkerinnen und Imker (ich auch) so findet man selbstverständlich das Auslangen damit. Zu beachten ist allerdings, daß nach der Schleuderung und vor weiteren Arbeiten wie Honigrühren, Abfüllen etc. der Raum entsprechend gereinigt werden muß. Zur Ausgestaltung: Für die Wände im Arbeitsbereich, bis 1,5 m, oder Türstockhöhe, oder bis zur Decke werden meistens Fliesen verwendet, wichtig daß die Fuge möglichst klein und feinkörnig ist. In der Fuge setzt sich leicht Schwitzwasser ab und damit beginnt schnellstens eine Schimmelbildung. Für neue Betriebe würde ich auch hier Kunststoffpaneele empfehlen, diese gibt es in mehreren Breiten von 0,25 m bis 1,2 m und jeder Höhe. Diese Paneele sind isoliert und nichtisoliert erhältlich, sind schnell montiert und leicht zu Reinigen. Selbstverständlich benötigt man im Schleuder.- und Manipulationsraum eine Waschgelegenheit mit Kalt.-und Warmwasser, die sehr wohl als Reinigungsmöglichkeit für die Hände und der Gerätschaften dient. Für die Händereinigung und hygienische Trocknung ist Seife, besser ein Seifenspender und eine Papierrolle vorzusehen. Auch hier ein guter Tip- montieren Sie beim Einlauf einen Kombi-Einlauf mit Handbrause. Beim Reinigen der Abfülltöpfe kann man damit leichtestens mit sehr heißen Wasser nachreinigen ja sogar thermisch desinfizieren. Wenn am Boden ein Wasserablauf vorgesehen ist, muß dieser natürlich mit einen sogenannten Gully geruchsdicht und vor Eindringen vor Ungeziefer/Nager schützen. Kleinere Betriebe können ohne weiteres auf diesen verzichten, für Großbetriebe kann er von Nutzen sein. Die Arbeitsplatte und sonstige Einrichtungsregale sind meistens beschichtete Platten, Naturholz muß mit einem geruchsneutralen, lebensmittelechten wasserabweisenden Anstrich versehen werden. Größere Betriebe werden sich diese Bereiche in Edelstahl fertigen lassen, diese sind sehr dauerhaft jedoch auch am teuersten. Die Decke kann ohne weiteres gekalkt sein, dieser darf jedoch nicht abblättern, oder mit Schimmelrasen bedeckt sein. Die Anbringung von Transportschienen sind sehr zweckmäßig, damit ein entsprechender Aufzug montiert werden kann. Diese elektrischen Seilwinden sind sehr preisgünstig und sind für die Verbringung der vollen Abfülltöpfe auf die Anrichte oder Entleerung der Kannen bei der Verflüssigung äußerst praktisch. Eine gut durchdachte Anordnung spart viele unnötige Schritte und vor allem auch viel Zeit durch vieles Reinigen. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen,
einen neuen Schleuderraum bzw. Manipulationsraum und Verkaufsraum zu bauen
oder andere Räume dafür zu adaptieren berate ich Sie gerne. |